Honorar

Das Honorar für einen Dolmetscher wird in der Regel als Tageshonorar in Rechnung gestellt. Zusätzlich zur reinen Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung umfasst dieses Honorar auch die organisatorische Vorbereitung des Einsatzes, die Einarbeitung in das Thema, Terminologierecherche im Vorfeld, Nachbereitung oder die Terminologiepflege nach dem Einsatz.

Anmerkung: Ausfallhonorar

Bei Stornierung eines Termins durch den Auftraggeber nach Abschluss eines bindenden Vertrags zwischen Dolmetscher und Auftraggeber hat der Dolmetscher Anspruch auf ein Ausfallhonorar. Außerdem hat er Anspruch auf die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten (beispielsweise gebuchte Flüge). Kann der Dolmetscher anstelle des stornierten Termins einen anderen Auftrag annehmen, zieht er die hierfür gezahlte Vergütung vom Ausfallhonorar ab.