In Abhängigkeit von Art und Dauer eines Dolmetscheinsatzes sind folgende Kostenpunkte zu veranschlagen: Dolmetscherhonorar, Reisekosten, Konferenz-/Dolmetschtechnik, Unterkunft/Verpflegung, Tagegelder, Reisetaghonorar, Beratungs-/Organisationshonorar für den beratenden Dolmetscher, Vergütung für Verwertungsrechte.