Verwertungsrechte

Bei einer Dolmetschleistung gilt das gesprochene Wort, das heißt, die Dolmetscher arbeiten für die konkrete Situation. Ist eine Übertragung über Rundfunk oder Internet bzw. eine nachträgliche Abspielmöglichkeit geplant, so ist zu beachten, dass dies auf jeden Fall im Vorfeld mit den Dolmetschern zu vereinbaren ist und einer gesonderten Honorarleistung bedarf.