Berufsrecht für Dolmetscher und Übersetzer – Teil 1

21.02.2010 (10:00–17:00)
Mercure Hotel Köln City, Friesenstraße 44-48, 50670 Köln
Manuel Cebulla, LL.M., Dipl.-Wirtschaftsjurist, staatl. gepr. Übers.
  • Einführung (Grundlagen)
  • Rechtlicher Status von Dolmetschern und Übersetzern
  • Die Berufsordnung des BDÜ
  • Mögliche Unternehmensformen für D/Ü
  • Formen der Zusammenarbeit mit KollegInnen
  • Wesentliche Aspekte des Steuerrechts
  • Anforderungen an Rechnungen
  • Aufbewahrungspflichten und -fristen
  • Mahnverfahren
  • Strafrechtliche Fallstricke bei der Arbeit der D/Ü
  • Rechtsberatung durch D/Ü
  • Datenschutz, Geheimhaltung

Über Manuel Cebulla:

Dipl.-Wirtschaftsjurist Manuel Cebulla, LL.M., hat Wirtschafts- und Medienrecht studiert, ist staatlich geprüfter Übersetzer für Albanisch mit langjähriger Berufserfahrung und geprüfter Datenschutzbeauftragter. Er hatte einen Lehrauftrag an der Universität Graz und ist seit einigen Jahren Fachprüfer bei staatlichen Prüfungsämtern für Übersetzer. Für den BDÜ hält er Seminare und wirkt bei der BDÜ Summer School Rechtssprache mit. Von ihm stammen mehrere Fachartikel im MDÜ und zwei Bücher zum Sprachmittlerrecht.

Neben den Mitgliedern des BDÜ können auch Mitglieder der FIT-Mitgliedsverbände (z.B. ITI, Universitas, VÜD, ASTTI, ADÜ-Nord und aticom), Mitglieder der tekom und des DTT; Mitglieder des VdÜ und des Chartered Institute of Linguists zum Mitgliedsbeitrag teilnehmen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung die Mitgliedsnummer an.
Um uns die Verwaltungsarbeit zu erleichtern, würden wir uns freuen, wenn Sie die Möglichkeit der Seminaronlineanmeldung nutzen würden. Selbstverständlich nehmen wir aber auch weiterhin Anmeldungen per Fax und E-Mail entgegen.

Teilnahmebedingungen

Anmeldungen sind verbindlich und werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt bis acht Tage vor Seminarbeginn (Eingang in der Geschäftsstelle) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 35 Euro. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen im Seminar wird die gesamte Seminargebühr fällig. Ersatzteilnehmer können ohne Mehrkosten gestellt werden. Bei Erkrankung kann eine Abmeldung ohne Stornierungskosten vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt wird. Für den Fall, dass wir das Seminar aus wichtigem Grund absagen müssen (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl), erstatten wir die gesamte Gebühr zurück. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Veranstalter: BDÜ LV NRW

Info & Anmeldung: BDÜ-Landesverband NRW