Bitte beachten Sie, dass die Summer School zwei Blöcke umfasst, die nur gemeinsam gebucht werden können und dass es Zulassungsvoraussetzungen für diese Veranstaltung gibt, die am Ende der Beschreibung aufgeführt sind. Die Teilnahmegebühr gilt für beide Blöcke zusammen. Bitte nehmen Sie die Anmeldung deshalb hier vor: http://www.bdue.de/de/080000_1126.php
In 75 Unterrichtsstunden erhalten die Teilnehmer, die eine allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzer anstreben oder sich zur Verbesserung der Qualität der erbrachten Dolmetsch- und/oder Übersetzungsleistung bei Gericht oder allgemein im juristischen Bereich weiter fortbilden möchten, von ihren Dozenten, die Richter, Staatsanwälte oder Anwälte des jeweiligen Fachbereichs, Vertreter der Hochschullehre oder des BDÜ sind, einen umfassenden Einblick in die Grundlagen des deutschen Rechts.
Ziel dieser Summer School 2010 ist insbesondere, die Grundlagen für einen Sachkundenachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Rechtssprache für Dolmetscher und Übersetzer zu legen. Die Summer School schließt damit eine Lücke im bisherigen Ausbildungssystem für Dolmetscher und Übersetzer und ermöglicht auch solchen Dolmetschern/Übersetzern, die zwar allgemein, jedoch nicht spezifisch im Fachgebiet „Recht" qualifiziert und erfahren sind, die Weiterqualifizierung zur Erfüllung des von den Oberlandesgerichten in Nordrhein-Westfalen geforderten Nachweises von Kenntnissen der Rechtssprache. Zu diesem Zweck wird zum Abschluss der Summer School auch eine Prüfung zum Nachweis fundierter Kenntnisse der (deutschen) Rechtssprache abgenommen. Dieser Nachweis von Kenntnissen der Rechtssprache ist - über die persönliche und fachliche Eignung hinaus - ein Kriterium bei der Entscheidung der Gerichte über die Ermächtigung von Übersetzern und Beeidigung von Dolmetschern. Die Oberlandesgerichte in NRW erkennen die Teilnahme an der Summer School in Verbindung mit der bestandenen Prüfung als Nachweis fundierter Kenntnisse der deutschen Rechtssprache zum Zwecke der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern bzw. der Ermächtigung von Übersetzern in NRW an.
In der Summer School Rechtssprache des BDÜ NRW erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen fundierten Einblick in das deutsche Rechtssystem sowie dessen Zivil-, Straf- und Ausländerrecht. Der Bezug zu ausländischen Rechtssystemen kann dabei nur im weiteren Sinne durch das Verständnis des deutschen Rechts und den entsprechenden Vergleich hergestellt werden. Die Summer School schafft jedoch die Basis hierfür sowie für die differenziertere Bewertung von Rechtstexten.
Für die Durchführung der Summer School ist eine Teilnehmerzahl von mindestens 35 erforderlich, die Teilnehmerzahl wird auf maximal 70 begrenzt
Zulassungsvoraussetzungen für die Summer School:
Angelehnt an die Anforderungen, die der BDÜ als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft im BDÜ stellt, gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen für die Summer School:
* Hochschulabschluss als Dolmetscher/Übersetzer (D/Ü) oder
* erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum D/Ü vor der IHK oder
* Anmeldung zur Prüfung zum D/Ü vor der IHK (Nachweis erforderlich) oder
* erfolgreicher Abschluss der Prüfung zum staatlich geprüften D/Ü oder
* in geregelter Ausbildung zum Dolmetscher/Übersetzer (FH Köln, AKAD) oder
* höhere schulische/akademische Ausbildung, Berufserfahrung und mindestens 5 Jahre Erfahrung als D/Ü
Da Mitglieder des BDÜ bereits bei ihrer Aufnahme in den BDÜ ihre Qualifikation als Dolmetscher und/oder Übersetzer nachgewiesen haben, entfällt bei Mitgliedern des BDÜ die Überprüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die ansonsten im Einzelfall durchzuführen ist.
Bei Anmeldung von Nichtmitgliedern daher bitte die Nachweise dazu legen oder im Anschluss, an die Onlineanmeldung, per Emai/Fax zukommen lassen. Vielen Dank.
Neben den Mitgliedern des BDÜ können auch Mitglieder der FIT-Mitgliedsverbände (z.B. ITI, Universitas, VÜD, ASTTI, ADÜ-Nord und aticom), Mitglieder der tekom und des DTT; Mitglieder des VdÜ und des Chartered Institute of Linguists zum Mitgliedsbeitrag teilnehmen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung die Mitgliedsnummer an.
Um uns die Verwaltungsarbeit zu erleichtern, würden wir uns freuen, wenn Sie die Möglichkeit der Seminaronlineanmeldung nutzen würden. Selbstverständlich nehmen wir aber auch weiterhin Anmeldungen per Fax und E-Mail entgegen.
Teilnahmebedingungen:
Anmeldungen sind verbindlich und werden so zeitig wie möglich erbeten. Die Teilnahmegebühr wird mit der Bestätigung Ihrer Anmeldung in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt bis acht Tage vor Seminarbeginn (Eingang in der Geschäftsstelle) erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro bei der Summer School Rechtssprache. Bei späteren Abmeldungen bzw. bei Nichterscheinen im Seminar wird die gesamte Seminargebühr fällig. Ersatzteilnehmer können ohne Mehrkosten gestellt werden. Bei Erkrankung kann eine Abmeldung ohne Stornierungskosten vorgenommen werden, wenn eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorgelegt wird. Für den Fall, dass wir das Seminar aus wichtigem Grund absagen müssen (z.B. Erkrankung des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl), erstatten wir die gesamte Gebühr zurück. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Preis
* Nichtmitglieder: 1.120,00 €
* Mitglieder: 820,00 €
* Studenten: 1.120,00 €
* Studentische BDÜ-Mitglieder: 820,00 €
Frühbucherpreise bei Buchung bis zum 21.05.2010
* Nichtmitglieder: 1.080,00 €
* Mitglieder: 780,00 €
* Studenten: 1.080,00 €
* Studentische BDÜ-Mitglieder: 780,00 €
Das Mittagessen und die Tagungsgetränke (Mineralwasser) sind im Teilnehmerbeitrag enthalten.