In der Bundesrepublik Deutschland ist der Zugang zum Dolmetscherberuf nicht geregelt. Die Berufsbezeichnungen "Konferenzdolmetscher" und "Dolmetscher" sind nicht geschützt (idem für "Übersetzer"), weshalb neben qualifizierten und professionell arbeitenden Konferenzdolmetschern auch zahlreiche unqualifizierte selbsternannte Dolmetscher auf diesem Markt agieren. Gebührenordnungen wie für andere Freie Berufe sind für Dolmetscher und Übersetzer nicht erlassen.
In den einzelnen Bundesländern (und natürlich auch im Ausland) wird mit unterschiedlichen Studiengängen und Prüfungsordnungen gearbeitet. Ebenfalls unterschiedlich sind die Vorschriften für die Be- bzw. Vereidigung von Dolmetschern. Hieraus folgen häufig unklare Vorstellungen vom Beruf des Dolmetschers, Unsicherheit bei der Auftragsvergabe, im schlimmsten Fall schwerwiegende Kommunikationsprobleme (wenn ungenügend qualifizierte Dolmetscher beauftragt werden) und mangelnde Anerkennung der Leistung.
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Beratung durch Verbandsmitglieder, die an die Befolgung des berufsethischen Kodex des Verbandes gebunden sind - Berufs- und Ehrenordnung