"Der Aufnahmeausschuss besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied und 5 Mitgliedern, die auf Vorschlag aus der Reihe der Vollmitglieder von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Ein Vorstandsmitglied koordiniert die Arbeit des Ausschusses, hat jedoch selbst kein Stimmrecht.
Aufgabe des Aufnahmeausschusses ist es, die eingehenden Aufnahmeanträge zu prüfen und ein entsprechendes Votum abzugeben. Danach werden die Kandidaten vorläufig aufgenommen und den Mitgliedern in Form von Listen bekannt gegeben."
Voraussetzungen und Verfahren für die Aufnahme in den VKD sind in der Aufnahmeordnung geregelt (siehe auch: Mitglied werden).
Die Aufnahmeunterlagen finden Sie hier.
Koordination der Tätigkeiten des Aufnahmeausschusses; Abwicklung aller Formalien in Zusammenhang mit VKD-Aufnahmeanträgen (Neumitgliedschaft, zusätzliche Arbeitssprachen, Aufstockung KDA zu KD; vorläufige Aufnahmen, Einspruchsfrist, endgültige Aufnahmen)
Lisztstraße 4
DE-53115 Bonn
Telefon: +49 228 369 59 62
Mobil: +49 172 626 41 54
Fax: +49 228 69 65 31
E-Mail: aufnahmeausschuss@vkd.bdue.de