Die 27 europäischen Justizminister haben sich bei ihrer Tagung am vergangenen Freitag in Luxemburg grundsätzlich darauf geeinigt, Verdächtigten und Beschuldigten in Strafverfahren außerhalb ihres Heimatlandes ein Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung (maßgeblicher Prozessunterlagen) zu gewähren. Auch Personen, für die ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt ist, kommen in den Genuss dieser Rechte. Nach dieser "allgemeinen Ausrichtung" sollen die Einzelheiten nun von den Arbeitsgruppen des Ministerrates ausgearbeitet werden.
Der zugrundeliegende Vorschlag der EU-Kommission stammt aus dem Juli diesen Jahres. 2004 scheiterte ein erster Versuch, insgesamt sechs Rechte für Verdachtspersonen in Strafverfahren festzuschreiben. Der nun gebilligte Entwurf für einen Rahmenbeschluss (PDF) war nicht unumstritten - unter anderem hatten sich der österreichische Nationalrat und der deutsche Bundesrat teilweise negativ geäußert, nicht zuletzt wohl wegen der Kosten.
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